Die separate Photovoltaikanlagenversicherung für Balkonkraftwerke / Terrassenkraftwerke & Solaranlagen /
Photovoltaikanlagen auf Boden aufgeständert oder nachgeführt
Balkonkraftwerke / Terrassenkraftwerke werden auch in Deutschland immer beliebter und sind schnell montiert und einsatzbereit.
Obwohl Balkonkraftwerke / Terrassenkraftwerke technisch zuverlässig sind, stellen Betriebsschäden eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.
Die fachgerechte Installation kann sicherlich das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls ausschließen. Bei Ausfall der Anlage durch einen Sachschaden kommt es zum Ausfall der Stromerzeugung. Somit wird die kalkulierte Amortisation stark beeinträchtigt.
Balkonkraftwerke / Terrassenkraftwerke werden zum Teil auch oft günstig finanziert. Damit die Rechnung in jedem Fall aufgeht, ist es sinnvoll, Balkonkraftwerke / Terrassenkraftwerke gegen unvorhersehbare Schäden zu versichern.
Daher ist eine separate Versicherung für ein Balkonkraftwerk / Terrassenkfraftwerk sinnvoll:
Über eine bestehende Gebäudeversicherung besteht nur Versicherungsschutz,
- wenn eine Anlage angezeigt und / oder explizit über die Versicherungsbedingungen oder Versicherungsschein eingeschlossen ist, oftmals muss diese auch fest mit dem Gebäude verbunden sein
- für die gleichen versicherten Gefahren und Schäden wie das Gebäude als solches, wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und wenn vereinbart für erweitere Elementarschäden oder unbenannte Gefahren
- bei Mehrfamilienhäusern wenn die Klauseln "einfacher Diebstahl von am Gebäude angebrachten Sachen" & "vom Mieter nachträglich eingebrachte Sachen" in den Bedingungen vereinbart sind
Fazit: Daher sind meist Schäden an der Elektronik, speziellen Bauteilen / Speichern / Wechselrichtern o.ä. oder Betriebsschäden einer Photovoltaikanlage, aber auch Schäden durch Bedienungsfehler, Konstruktions-, Material - oder Ausführungsfehler nicht versichert.
Über eine bestehende Hausratversicherung besteht nur Versicherungsschutz,
- wenn aktuelle Versicherungsbedingungen dieses Thema überhaupt schon aufgegriffen haben
- für die gleichen versicherten Gefahren und Schäden wie der Hausrat als solches, wie Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und wenn vereinbart für erweitere Elementarschäden oder unbenannte Gefahren
Fazit: Da sich aber eine Balkonkraftanlage nicht innerhalb eines verschlossenen Raumes befindet, besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen des Einbruchdiebstahls, anderweitig besteht nur Schutz über entsprechende Klauseln wie "einfacher Diebstahl" oder "Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat", welche aber in den Hausratversicherungsbedingungen aktuell nur selten zu finden sind.
Genau diese Versicherungslücken bei der Gebäudeversicherung und / oder Hausratversicherung schließt eine Photovoltaik-Anlagen-Versicherung für Balkonkraftwerke / Terrassenkraftwerke und eine Leistungsübversicht finden dazu im nächsten Abschnitt.
Die Leistungen der Photovoltaikanlagenversicherung für Balkonkraftwerke / Terrassenkraftwerke
Im Grundpaket besteht folgender Versicherungsschutz bei Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
- Überspannungen durch indirekten Blitzschlag oder Schwankungen im Netz der Stromversorger
- Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller Art
- Sturm, Hagel, Schneedruck
- Frost oder Überschwemmung
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Tierverbiss
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler außerhalb von Garantien
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Beraubung, Vandalismus
- Ersatz von Ertragsausfall aufgrund eines versicherten Sachschadens (für max. 360 Tage)
- Baudeckung bei Feuer und Sturm (max. 10 Wochen vor Betriebsbereitschaft)
- Grobe Fahrlässigkeit bis 100 % der Versicherungssumme
- Wertanpassung an die Inflation
- Montagedeckung
Zusätzlich bei einem versicherten Schadensfall sind unter anderem mitversichert bis 10% der Versicherungssumme:
- Abbruch- und Aufräumkosten,
- Bewegungs- und Schutzkosten,
- Schadensuchkosten,
- Feuerlösch- und Bergungskosten
- Vorsorgeversicherung
- und Preissteigerungen bis 30% der Versicherungssumme
-
Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung durch einen versicherten Sachschaden bei netzgekoppelten Anlagen bis 360 Tage
Über das optionale Plus-Paket darüber hinaus:
- Technologiefortschrittes bei Wiederherstellung nach Sachschaden ist mitversichert
- Trafostationen und Hausanschlüsse sind mitversichert,
- Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert
- Schäden infolge von Erdbeben bis 50% der Versicherungssumme, max. 50.000 Euro
- Schäden infolge inneren Unruhen bis 50% der Versicherungssumme, max. 50.000 Euro
- De- und Remontagekosten bei einem Gebäudeschaden bis 30.000 Euro
- Ersatz von Daten und Programmen bis 20.000 Euro
- Restschuldentschädigung im Totalschadenfall bei kreditfinanzierten Anlagen (GAP-Deckung)
- Schäden an elektronischen Bauteilen durch innere Betriebsschäden bis 3.000 Euro
- Einfriedungen sind bis 3.000 Euro mitversichert
- Kfz Ladestationen & -säulen auf dem Versicherungsgrundstück bis 5.000 Euro (höher gegen Zuschlag)
Diese Balkonkraftwerke / Terrassenkraftwerke können versichert werden:
- bis max. Alter von 10 Jahren
- bis max. 2 KWP (für die elektrische Höchstleistung von Solarzellen)
- mit max. 1 Vorschaden
- mögliche Montagearten:
- Parallel zur Wand / Dach,
- aufgeständert auf Dach oder Boden,
- nachgeführt am Boden
- für Anlagen an / auf Gebäuden der Bauartklasse (BAK) 1 bis 3 - jeweils mit harter Dacheindeckung wie Ziegel, Schiefer, Metall / Kupfer, Dachpappe
- BAK 1 = massive Bauweise, z.B. Mauerwerk / Beton / Stein
- BAK 2 = Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein oder Glasfüllung oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbaren Material
- BAK 3 = Holzkonstruktion / Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Stahlkonstruktion oder Konstruktion aus Stahlbeton mit Wandplatten aus Holz oder Kunststoff
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Die Prämien der separate Photovoltaikanlagenversicherung für Balkonkraftwerke / Terrassenkraftwerke
im Überblick
Versicherungsleistung | Laufzeit 3 Jahre inkl. 5% Nachlass | Laufzeit 1 Jahr |
---|---|---|
Grundpaket |
41,90 € / Jahr |
44,10 € / Jahr |
Zuschläge auf Grundpaket (ggfs additiv) | ||
für Anlagen am Boden | 25% | |
für Anlagen am Dach | 15% | |
für Anlagen auf unbewohnten Gebäude | 25% | |
für Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäude | 25% | |
für Anlagen auf gewerblichen Gebäude ohne Produktion | 25% | |
für Anlagen auf Gebäuden mit BAK 3 | 10% | |
für Anlagenmit max. 1 Vorschaden | 30% | |
Plus-Paket |
27,93 € / Jahr |
29,40 € / Jahr |
Erhöhung für E-Ladestation / Wallbox auf 10.000,- € * |
9,31 € / Jahr | 9,80 € / Jahr |
Erhöhung für E-Ladestation / Wallbox auf 20.000,- € * |
13,97 € / Jahr | 14,70 € / Jahr |
* nur bei Einschluss vom Plus-Paket möglich |
Dokumente zum runterladen:
Verbraucherinformationen & Vertragsbedingungen zur Versicherung für PV-Anlagen / Balkonkraftwerk (pdf)