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HINWEISE ZUR ONLINEBERECHNUNG
Möchten Sie einen Prämienvergleich berechnen für Fahranfänger / Führerscheinregelungen / Zweitwagenregelungen empfiehlt es sich, direkten Kontakt aufzunehmen, da nicht alle Möglichkeiten online dargestellt werden können!
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In der KFZ - Versicherung werden folgende Sonderregelungen geboten: |
- Sonderrabatte, zum Teil bis zu 25%
- Sondereinstufungen für Fahranfänger, z.B. schon ab 85% anstelle
von 230-260%
- Sondereinstufungen für Frauen über 23 Jahre bei erstmaliger Zulassung eines PKW und einer Führerscheindauer von mindestens 3 Jahren
- Sondereinstufungen für Zweitfahrzeuge
- spezielle Sonderregelungen für Ehepaare / Lebensgemeinschaften
- Sondereinstufungen bei Versicherungsunterbrechung von länger
als 7 Jahren
- Sonderregelungen zur Einstufung bei längerer Dienstwagennutzung
- Sondereinstufungen von Existenzgründern bei LKWs , Bussen
und Zugmaschinen
- Sonderprämien für bestimmte Firmen und Gewerbetreibende
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| KFZ-Schadenkalkulierer |
| KFZ-Rückstufungshilfe |
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Die KFZ - Haftpflichtversicherung
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Laut Gesetz ist die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung die wahre Pflichtversicherung und ohne sie geht es nicht. Sie garantiert dem Unfallopfer den Schadenersatz, selbst wenn der Verursacher völlig mittellos ist und schützt den Verursacher wiederum, das dieser nicht an den finanziellen Ruin gerät. Übrigens ist ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht strafbar. |
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Wer ist versichert? |
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Versichert gegen Haftpflichtansprüche Dritter bzw. der Unfallopfer (welche auch Insassen des eigenen Fahrzeuges sein können) sind folgende Personen:
- der Versicherungsnehmer
- der Fahrzeughalter
- der Eigentümer
- der berechtigte Fahrer
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Welche Leistungen erbringt die Haftpflichtversicherung? |
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Sie übernimmt die Zurückweisung von unberechtigten Ansprüchen und die Regulierung von berechtigten Ansprüchen aus:
- Personenschäden
(wie Behandlungs- und Rehabilitationskosten, Schmerzensgeld, Lohnfortzahlung, etc)
- Sachschäden
(Reparatur- und Gutachterkosten, Ersatzbeschaffung, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall)
- Vermögensschäden
(z. B. Einkommensverlust, dem kein Personen- oder Sachschaden vorausging)
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Die Kaskoversicherung |
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Bei der idealen Autoversicherung gibt es neben der Pflicht auch noch die Kür. Denn durch die Kaskoversicherung sind dann nicht nur fremde Schäden sondern auch Schäden am eigenen Fahrzeug versichert.
Beim Kaskoschutz unterscheiden die Versicherer zwischen Teilkasko und Vollkasko, wobei in der Vollkasko die Teilkasko immer enthalten ist.
Welche Standardleistungen im einzelnen versichert sind, zeigt folgende Tabelle.
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| Ursache / Schadenereignis |
Teilkasko |
Vollkasko |
| Brand oder Explosion |
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| Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, unbefugter Gebrauch durch fremde Personen |
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| Unwetterschäden, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung |
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| Zusammenstoß mit Haarwild |
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| Glasbruch |
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| Kurzschluss an der Verkabelung |
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| Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall |
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| Mut- oder böswillige Handlungen von fremden Personen |
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Zu den oben genannten standardisierten Leistungen werden von den Gesellschaften zum Teil noch weitergehende Leistungen geboten, wie:
- Verzicht auf den Einwand der "groben Fahrlässigkeit"
- Marderbiss und Marderbiss-Folgeschäden
- Erweiterung der Wildschadenklausel, d.h. die Kollision mit Tieren jeder Art ist versichert
- Mitversicherung der Aggregate bei Kurzschlussschäden
- Mitversicherung von Schneelawinenschäden
- Kostenerstattung für den vorsorglichen Austausch von Tür- und Zündschlössern bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel
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Die Schutzbriefleistungen |
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Zusätzlich zur Haftpflicht- oder Kaskoversicherung kann bei dem überwiegenden Teil der Gesellschaften noch ein Schutzbrief zu sehr günstigen Prämien mit abgeschlossen werden.
So werden gerade bei einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl folgende Leistungen* ersetzt:
- Pannen- und Unfallhilfe
- Bergungs-, Abtransport- und Abschleppkosten
- Übernachtungskosten
- Mietfahrzeug oder Nutzungsausfall
- Fahrten mit Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln
- Ersatzteilversand ins Ausland
- Fahrzeugunterstellung, Rücktransport, Verzollung, Verschrottung
- Fahrzeugrückholung wegen Fahrerausfall
- Krankenrücktransport/Krankenbesuch
- Vermittlung von ärztlicher Betreuung
- Medikamentenversand
- Kinderrückholung
- Notfallhilfe im Ausland
- Reisenotruf per Rundfunk
- Ersatz von Reisedokumenten und Zahlungsmitteln
- Hilfeleistung in besonderen Notfällen
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*Der Leistungsumfang sowie die Erstattungssätze sind nicht unbedingt einheitlich und können sich innerhalb der Gesellschaften unterscheiden
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Formularservice zur KFZ - Versicherung |
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| © Freies Versicherungsbüro Kellert |